Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm;
und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h

 

 

 

Kategorie A1  (Unterkategorie; ab 16 Jahre)
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.                                            

                                               
                                            

 
 
 
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von
nicht mehr als 0,20 kW/kg. 
 
 
 
 
  
 
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW
und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht
von mehr als 0,20 kW/kg. 
   
  
                                                                                                                                         
 
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 
nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B
und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das
Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.
 
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger,
die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen. 
Zugfahrzeug bis max. 3.5 t
 
 
 
 
Fahrzeug der Kat. B mit Automatikgetriebe und einfacher Umrüstmölichkeit für Ihr Handicap.
 
 
 
 
 
 
Kategorie C1
Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D, mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg,
aber nicht mehr als 7500 kg; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1
und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.
 
 
 
 
Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D, mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg;
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger, dessen
Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.
 
 
 
 
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
 
 
 
 
 
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser
dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger,
dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.