Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.
Motorrad Kategorie A (bis 35kW)
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen, einer
Wer noch keinen Führerschein der Kat. A1 oder B hat, geht genau gleich vor wie bei der Kategorie A1 (bis 125 ccm) beschrieben.
Die obligatorische Grundschulung dauert 12 Std. (3 x 4 Std.)
Der Weg mit A1 | Der Weg mit B (Auto) vorhanden |
1. Gesuchsformular
um Erteilung eines Lernfahrausweises ausfüllen (erhältlich bei Stadt- und Kantonspolizei, Strassenverkehrsamt).
2. Innerhalb der ersten 4 Monate den Grundkurs 3 beim Motorrad-Fahrlehrer absolvieren. (Empfehlung: Den Grundkurs 1 und Grundkurs 2 mit dem schweren Motorrad nochmals absolvieren)
Damit verlängert sich der Lernfahrausweis um weitere 12 Monate. In dieser Zeit kann die Prüfungsvorbereitung erfolgen.
3. Praktische Fahrprüfung mit Erfolg bestehen!
1. Gesuchsformular
um Erteilung eines Lernfahrausweises ausfüllen (erhältlich bei Stadt- und Kantonspolizei, Strassenverkehrsamt oder bei uns).
2. Innerhalb der ersten 4 Monate die obligatorische Grundschulung von 12 Std. (3x4 Std.) beim Motorrad-Fahrlehrer absolvieren.
Damit verlängert sich der Lernfahrausweis um weitere 12 Monate. Diese Zeit kannst du für die Schulung im Verkehr und der Vorbereitung zur Fahrprüfung nutzen. Die Fahrprüfung muss ebenfalls in dieser Zeit erfolgen.
Wer bereits einen "alten" A1 Ausweis besitzt, kann den neuen Kreditkartenausweis beantragen, und er kommt ohne Ausbildung und Prüfung in den Genuss der beschränkten Kat. A.